Nach dem Brand im Sportzentrum ist
mittlerweile bekannt, dass die Turnhalle mit den angrenzenden Umkleide- und
Duschräumen nicht abgerissen werden muss sondern saniert werden kann.
Für den Restkomplex kommt nur noch der Abriss
in Betracht, für den die Vorbereitungen laufen. Die kriminalpolizeilichen
Ermittlungen zur Brandursache sind inzwischen abgeschlossen. Ebenso sind die
Schadensbegutachtungen durch diverse Sachverständige beendet.
Bei gutachterlichen Untersuchungen der in Mitleidenschaft
gezogenen Turnhalle wurde festgestellt, dass auf den Oberflächen in der
Turnhalle lediglich geringe Mengen Ruß und Rauchgaskondensat vorhanden waren.
Brandbedingte Schadstoffe lagen unter dem Sanierungsrichtwert. Daher kommt das
Gutachten zu der Aussage, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme der Turnhalle
möglich ist, wenn verschiedene Reinigungsmaßnahmen nach dem aufgestellten
Sanierungskonzept durchgeführt werden. Diese Maßnahmen wurden inzwischen
weitgehend abgearbeitet. So wurden beispielsweise alle Oberflächen im Inneren
der Turnhalle und alle Gerätschaften gereinigt.
Momentan laufen weitergehende Untersuchungen
der Kanäle und Filter der Lüftungsanlage.
Insgesamt sind die Maßnahmen zur Beseitigung
der Schadstoffeinträge aber weitgehend abgeschlossen.
Vor der Wiederinbetriebnahme, sind jedoch
noch bauliche Aspekte zu überprüfen. Durch den Brand ist die tragende
Strahlkonstruktion der Turnhalle in Mitleidenschaft gezogen worden. Zur
Beurteilung des statischen Zustandes der Halle mussten umfangreiche
Untersuchungen durchgeführt werden. Die abschließenden Ergebnisse hierzu liegen
leider noch nicht vor. Nach ersten Einschätzungen von sachverständiger Seite,
sind die Schäden an der Stahlkonstruktion und an der Außenfassade durch eine
Sanierung mit vertretbarem Aufwand zu beheben. Auch hierzu laufen die
Vorbereitungen auf Hochtouren.
In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, die
Turnhalle selbst und die vom Brand weitgehend verschont gebliebenen Umkleide-
und Duschräume 5 und 6 (in Richtung Sportplatz gelegen) wieder in Betrieb zu
nehmen.
Die Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche
1 bis 4 (angrenzend an den Saunabereich) wird aufgrund schwerer Brandschäden
längere Zeit in Anspruch nehmen; sie ist im zweiten Schritt vorgesehen.